Kita-Streiks in Hamburg rechtswidrig
Donnerstag, 4. Juni 2009 2:54
Diese Pressemeldung erhielt ich heute aus Hamburg vom Arbeitgeberverband, welche Folgen das Urteil auf Bayern hat, kann ich noch nicht sagen, anbei die Pressemeldung
Die Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg (AVH) und ihr Mitglied, die Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten, haben heute vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg auf ihren Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen die von ver.di und GEW seit Dienstag, den 2. Juni 2009 durchgeführten Streiks Recht bekommen, da der eingeforderte Tarifvertrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung im Sozial- und Erziehungsdienst und damit die Streiks insbesondere wegen der Bildung einer Betrieblichen Kommission mit Letztentscheidungsrecht rechtswidrig sind.
In einem gerichtlich protokollierten Vergleich haben sich ver.di und GEW verpflichtet, im Sozial- und Erziehungsdienst auf der Basis der vorgelegten Forderungen zu keinerlei Streiks mehr aufzurufen (heute eingeschlossen) und dieses Ergebnis unverzüglich auf ihren Homepages zu veröffentlichen.
“Wir nehmen die berechtigten Anliegen des Sozial- und Erziehungsdienstes einschließlich des Gesundheitsschutzes sehr ernst”, so v. Dassel, der Geschäftsführer der AVH. “Deshalb hoffen wir nach diesem weiteren Erfolg, dass die Gewerkschaften nunmehr auch zentral ohne Vorbedingungen an den Verhandlungstisch zurückkehren, wie es die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) seit der Verhandlung am 27. Mai 2009 fast täglich gefordert hat, damit diese Auseinandersetzung nicht weiter auf dem Rücken von Kindern und Eltern ausgetragen wird”.
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