Förderkindergarten/schule oder Regelkindergarten/schule

So geschehen vor 4 Jahren in einem kleinen Ort in Bayern, Ein Kind mit sprachlichen Problemen besuchte einen Regelkindergarten. Bei ärztlichen Untersuchungen stellte sich heraus, sprachlich wäre es Entwicklungsverzögert und müsse gefördert werden. Für die Eltern stellte sich nun die Frage, ob ihr Kind weiter den Regelkindergarten oder einen Förderkindergarten besuche. Der Regelkindergarten empfahl das Kind weiter im Regelkindergarten zu lassen und eine ambulante Förderung in Verbindung mit dem Kindergarten zu tätigen (Geburtenschwache Jahrgänge und für Eltern immer eine Gewissensberuhigung Ihr Kind ist wie andere und nicht zurückgeblieben). 

 Die Eltern dieses Kindes waren aber noch unentschlossen, ob es für das Kind vielleicht nicht doch besser wäre einen Förderkindergarten zu besuchen. Das ganze zog sich über einen Zeitraum von einem Monat….. als ein Brief des Kindergarten bei den Eltern eintraf, mit Bitte um eine Unterredung. Natürlich ist der Vater zu dieser Unterredung erschienen. Hier wurde ihm nochmals nahegelegt, den Verbleib des Kindes im Kindergarten für das nächste Jahr zu unterschreiben. Der Vater war sich aber immer noch nicht sicher und hatte dies dem Kindergarten mitgeteilt. Eine Woche später war ein Brief des Kindergarten im Briefkasten“ Abmahnung der Vater wäre im alkoholisierten Zustand im Kindergarten erschienen. Der Vater war natürlich sehr überrascht „Antialkoholiker“ und dann solch eine Unterstellung. Natürlich rief er sofort im Kindergarten an und fragte was dies solle. Man teilte ihm mit, er solle doch bitte nochmals zu einer Unterredung im Kindergarten erscheinen, um die Sache aus der Welt zu schaffen. Der Vater ging darauf wieder in den Kindergarten, wo ihm wieder nahegelegt wurde den Verbleib des Kindes zu unterschreiben, damit wäre die Angelegenheit aus der Welt, wiederum sagte der Vater er wolle erst noch mit einem Arzt sprechen. In kluger Vorahnung, fuhr er direkt vom Kindergarten zur nächsten Polizeistation und unterzog sich unter Bestätigung der Zeit und seiner Personalien einem freiwilligen Trägertest (Alkohohltest) der das Resultat 0,00 anzeigte. Eine Woche später „Ihr ahnt es schon“ war wieder ein Brief, diesmal vom Anwalt des Kindergartens, im Briefkasten „Die Fristlose Kündigung des Kindergartenvertrages, da er zum wiederholten mal alkoholisiert im Kindergarten erschienen wäre, nach einem Telefonat mit dem Kindergarten wurde ihm mitgeteilt, dass die Kündigung aufgehoben würde, wenn er den Antrag für das nächste Jahr unterzeichnen würde. Der Vater ging mit dem Trägertest und dem Schreiben des Anwaltes des Kindergarten zu seinem Anwalt, der dem Kindergarten einmal den Trägertest zusandt und gleichzeitig anbot bei dem Vater einen Lebertest durchführen zu lassen (Antialkoholiker), dem dieser zustimmen würde. Seitens des Kindergarten kam dann ein Schreiben, dass man nie behauptet hätte „haben sich Anwalt, Wir und Vater bestimmt verlesen“ dass der Vater alkoholisiert gewesen wäre, sondern nur nach Alkohol gerochen hat, was auch die Ursache eines Parfüms gewesen sein könne.(Welche Marke?) „Dies alles unter der Berücksichtigung das ein Regelkindergarten für ein Kind mit einer „Behinderung“ fast 3 x soviel Zuschüsse bekommt“

Die Eltern des Kindes entschieden sich für den Sprach- Förderkindergarten wo sich herausstellte, dass Ihr Sohn eine Hörschädigung hat und diesbezüglich sprachlich Entwicklungsverzögert wäre. Die Eltern des Kindes meldeten Ihr Kind mit Empfehlung des Sprach- Förderkindergartens bei einem Kindergarten für Hörgeschädigte Kinder an und haben diesen Schritt nie bedauert. Ihr Kind besucht mittlerweile die 2 Klasse und ist ohne Probleme in die dritte versetzt worden

Für alle Eltern hört es sich immer schlimm an wenn Ihr Kind eine Entwicklungsstörung oder eine Behinderung hat. Aber man sollte in so einem Fall immer 3 Meinungen zu Rate ziehen „ Die des Regelkindergarten, denn dieser eine ist hoffentlich die traurige Ausnahme, die des Arztes und die eines Förderkindergarten, die meistens auch Mobile Dienste haben, die mit den Entwicklungsstörungen und den Behinderungen vertraut sind. Ihr Kind wird es Ihnen dankenAlle schriftlichen Dokumente liegen uns vor, Wir haben beim Kindergarten nachgefragt ob wir diese Dokumente veröffentlichen dürfen…. Als Antwort ein klares Nein…………

Welche Erfahrungen habt Ihr getätigt
 

 

 

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Datum: Montag, 4. August 2008 20:11
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Ein Kommentar

  1. 1

    Wir haben einen 5-jährigen Jungen der entwicklungsverzögert bzw. mittlerweile von Behinderung bedroht ist. Im Regelkindergarten wollte man unseren Kleinen nicht mehr behalten, weshalb wir ihn in einem Sprachheilkindergarten angemeldet haben. Allerdings kamen wir vom Regen in die Traufe. Dort passierten ständig Unfälle, unser Kleiner kam in eine Gruppe mit lauter Vorschulkindern, d.h. er war dort absolut überfordert und große Erfolge konnten wir trotz seines 2-jährigen Aufenthalts auch nicht erkennen. Wir haben ihn im April d.J. dort dann auch abgemeldet und sind nun auf der suche nach einem Förderkindergarten für ihn. Leider sieht es in Würzburg und Umgebung damit sehr schlecht aus. Wir müssen unseren Kurzen also wieder in den normalen Regelkindergarten schicken. Bin gespannt wie es weitergeht. Nächstes Jahr soll der Kurze dann eingeschult werden.

    Es gibt im Bereich ADHS und ADS, sowie Hörschädigungen einen sehr guten Kindergarten Dr. Karl-Krois-Schule

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