ver.di vs. Flyeralarm

Seit Mitte Mai kursiert ein Schreibens seitens ver.di gegen Flyeralarm „flyeralarm – feueralarm“ durch die Würzburger Medienwelt. In diesem Schreiben wirft Ver.di der Onlinedruckerei Flyeralarm vor, die Wahl eines Betriebsrat zu boykottieren und Mitarbeiter die eine Infoveranstaltung seitens ver.di am 4.10.2008 besucht haben,strafversetzen, oder gar zu kündigen.

Wir konfrontierten gestern Dr. Eckard L. Pongratz (Anwalt der Onlinedruckerei Flyeralarm) mit diesen Vorwürfen.

Dr. Pongratz zu dem Vorwurf 4 Mitarbeiter wäre auf Grund der Infoveranstaltung am 4.10.2008 gekündigt worden: „Völliger Blödsinn“, er wisse von einem Mitarbeiter der gekündigt worden ist, aber nicht aus dem Grund weil er die Veranstaltung besucht habe, sondern weil er sich diffamierend gegen die Geschäftsführung geäußert habe. Er wäre auch nicht wie ein Straftäter aus dem Betrieb geführt worden wie Ver.di behauptet, (wäre gar nicht möglich da Flyeralarm keine Sicherheitskräfte beschäftigt) sondern von seinen Arbeitskollegen begleited wurde.  Zum Schutz seiner körperlichen Unversehrtheit hat die Geschäftsleitung den Mitarbeiter “freigestellt” von weiterer Arbeit. Auch hätte es keine Aktionen gegen andere Mitarbeiter gegeben, welche die Veranstaltung besucht haben. Herr Dr. Pongratz wies daraufhin, dass bei Flyeralarm ein sehr harmonischer Umgangston an der Tagesordnung wäre, dass sich die Mitarbeiter vom Azubi bis zum Chef duzen. Soziale Leistung wie z.B Kredite an Angestellte die finanzielle Probleme haben, wäre keine Seltenheit, auch wäre der Gehaltsdurchschnitt ca. 20% über dem üblichen Durchschnitt, auch einen drogensüchtigen Kollegen hätten sie sehr unterstützt, was in der heutigen Zeit keine Selbstverständlichkeit ist.

Auch der Vorwurf, dass Flyeralarm die Gründung eines Betriebsrats verhindern wollte, wäre kompletter Quatsch… im Gegenteil die Geschäftsleitung habe versucht mit ver.di vorab Gespräche zu führen, die Seitens ver.di nicht angenommen wurden, Dr. Pongratz geht sogar noch einen Schritt weiter und erklärte uns, dass durch die Veranstaltungen und die Vorkommnisse sich eine Antistimmung gegen ver.di im Betrieb bemerkbar macht, die als Konsequenz die Gründung eines eigenen Betriebsrats ohne die Gewerkschaft ver.di mit sich zog. Dieser Betriebsrat befindet sich derzeit in der Gründungsphase.

In einem Schreiben informierte ver.di die Geschäftsführung, dass eine Betriebsversammlung am 13.5.2009 stattfinden wird. ver.di hat die Geschäftsführung aufgefordert, sich mit ver.di auf den Versammlungsort – insbesondere wegen der vom Arbeitgeber zu tragenden Raum – Miete zu verständigen: ver.di setzte den Versammlungstermin auf die für den Betrieb schlechtmöglichste Uhrzeit, nämlich auf die Stoßzeit, eine Bitte der Geschäftsführung für ein Vorabgespräch um den Termin zu einer anderen Tageszeit stattfinden zu lassen blieb unbeantwortet – so Dr. Pongratz weiter

Zu dem Punkt das ein Schreiben der Gewerkschaft Ver.di an die Geschäftsleitung nicht beantwortet wurde, teilte Herr Dr. Pongratz uns mit: Dies ist so richtig…….allerdings wies Herr Baumann (ver.di)  alle im Vorfeld geäußerten Bitten der Geschäftsleitung für ein gemeinsames Gespräch zurück

Auf die Frage ob eine Strafanzeige seitens der Gewerkschaft ver.di gegen Flyeralam eingeleitet worden wäre, meinte Dr. Pongratz ihm würde nichts dergleichen vorliegen, aber Flyeralarm hätte eine Strafanzeige gegen die Gewerkschaft eingeleitet.
(Quelle Heiko Becker unser-wuerzburg.de)
Wir werden über die Fortsetzung des Streites berichten, auch werden wir versuchen über die Staatsanwaltschaft näheres zu erfahren und nachberichten.

Nachtrag: Es liegen uns sichere Informationen vor, dass Ver.di gegen die beiden Geschäftsführer von Flyeralarm Strafanzeige am 25.5 eingereicht hat.

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Datum: Donnerstag, 28. Mai 2009 11:55
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