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Kita Streiks – Urteil Arbeitsgericht Hamburg

Donnerstag, 11. Juni 2009 18:10

Heute habe ich nochmals eine Pressemeldung des Landesarbeitsgerichtes in Hamburg erhalten, ob dies nun auch auf Bayern bzw. Würzburg Auswirkungen hat ist mir noch nicht bekannt.

Arbeitsgericht entscheidet über den Antrag der Arbeitsrechtlichen – Vereinigung Hamburg e.V. und  mehrerer Träger von Kindertagesstätten auf Untersagung von Streiks in den Kindertagesstätten

Die Gewerkschaften ver.di und GEW fordern derzeit bundesweit den Abschluss von Tarifverträgen zum Thema „betriebliche Gesundheitsförderung“ für den Sozial- und Erziehungsdienst.  Entsprechende Forderungen haben sie auch in Hamburg gegenüber ihrem Verhandlungspartner auf Arbeitgeberseite, der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e.V. (AVH), formuliert. Nachdem die Erzieher der Kindertagesstätten einem Streikaufruf der Gewerkschaften gefolgt waren, kam es bereits in den vergangenen Wochen zu einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht Hamburg. In einem Vergleich vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg haben sich die Gewerkschaften ver.di und GEW am 3. Juni 2009 verpflichtet, zu den ursprünglich aufgestellten Forderungen keine Streikmaßnahmen mehr durchzuführen.

In der Folge haben die Gewerkschaften ihre Streikforderungen modifiziert und – in allgemeiner Form – weitere Streiks angekündigt.

Das Arbeitsgericht Hamburg ist mit seiner heutigen Entscheidung den Anträgen der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e. V. und mehreren Trägern von Kindertagesstätten gefolgt und hat durch einstweilige Verfügung Streikmaßnahmen zur Durchsetzung der nunmehr aufgestellten Tarifforderungen untersagt. Zur Begründung verweist die Kammer darauf, dass eine der Forderungen nicht tariffähig sei. Die Forderung nach der Bildung von Gesundheitszirkeln verstoße gegen § 3 HmbPersVG. Die Zirkel sollten nach dem Tarifvertragsentwurf für die Verbesserung des Gesundheitsschutzes sämtlicher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zuständig sein. Damit hätten sie kollektiven Charakter und stellten eine unzulässige Form der Personalvertretung dar.
Da eine der aufgestellten Forderungen nicht regelbar sei, seien die Arbeitskampfmaßnahmen insgesamt unzulässig

Die unterlegenen Antragsgegner können die Entscheidung durch Berufung zum Landesarbeitsgericht Hamburg angreifen

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Kita-Streiks in Hamburg rechtswidrig

Donnerstag, 4. Juni 2009 2:54

Diese Pressemeldung erhielt ich heute aus Hamburg vom Arbeitgeberverband, welche Folgen das Urteil auf Bayern hat, kann ich noch nicht sagen, anbei die Pressemeldung

Die Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg (AVH) und ihr Mitglied, die Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten, haben heute vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg auf ihren Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen die von ver.di und GEW seit Dienstag, den 2. Juni 2009 durchgeführten Streiks Recht bekommen, da der eingeforderte Tarifvertrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung im Sozial- und Erziehungsdienst und damit die Streiks insbesondere wegen der Bildung einer Betrieblichen Kommission mit Letztentscheidungsrecht rechtswidrig sind.

In einem gerichtlich protokollierten Vergleich haben sich ver.di und GEW verpflichtet, im Sozial- und Erziehungsdienst auf der Basis der vorgelegten Forderungen zu keinerlei Streiks mehr aufzurufen (heute eingeschlossen) und dieses Ergebnis unverzüglich auf ihren Homepages zu veröffentlichen.

“Wir nehmen die berechtigten Anliegen des Sozial- und Erziehungsdienstes einschließlich des Gesundheitsschutzes sehr ernst”, so v. Dassel, der Geschäftsführer der AVH. “Deshalb hoffen wir nach diesem weiteren Erfolg, dass die Gewerkschaften nunmehr auch zentral ohne Vorbedingungen an den Verhandlungstisch zurückkehren, wie es die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) seit der Verhandlung am 27. Mai 2009 fast täglich gefordert hat, damit diese Auseinandersetzung nicht weiter auf dem Rücken von Kindern und Eltern ausgetragen wird”.

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Ab 18 und 19 Mai Streiks in Kitas und Sozialeinrichtungen auch in Bayern

Donnerstag, 14. Mai 2009 15:07

89,9 Prozent der Mitglieder der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in den Sozial- und Erziehungsdiensten haben sich für einen Streik ausgesprochen. Damit wurde das notwendige Quorum von 75 Prozent deutlich übertroffen. Die Urabstimmung, die am 7. Mai eingeleitet wurde, war gestern Abend abgeschlossen worden.

Mit diesem Ergebnis haben die bei ver.di organisierten Erzieherinnen, Sozialpädagogen und Sozialarbeiter deutlich gezeigt, dass sie bereit sind, für einen Gesundheitstarifvertrag zu kämpfen, um bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen“, betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Achim Meerkamp heute in Berlin. Die Beschäftigten würden sich nicht länger von den Arbeitgebern hinhalten lassen, die die Verhandlungen immer wieder verzögert und damit den Streik provoziert hätten, erklärte der Gewerkschafter.

Am 18. und 19. Mai würde auch in Bayern gestreikt werden. Schwerpunkte seien hier insbesondere München und Nürnberg

Welche Streiks oder Aktionen in Würzburg geplant sind erfahren wir morgen und berichten nach

Nicht betroffen vom den Streik sind kirchliche und private Einrichtungen

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